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Wichtige Informationen zur Silvesterparty „Airport Nacht“


Datum: 27.12.2010

Absolutes Feuerwerkskörper-Verbot am City Airport Bremen - Eine Information der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen 

Allgemeinverfügung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen: 
„Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) am 31.12.2010 und 01.01.2011 wird wie folgt eingeschränkt: Die Entfernung zwischen Flughafengrenze und Abbrennort des Silvesterfeuerwerks muss mindestens 1500 m betragen (…)“ Eine widerrechtliche Handlung kann polizeiliche Konsequenzen haben. 

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