Wichtige Informationen zur Silvesterparty „Airport Nacht“
Datum:
27.12.2010
Absolutes Feuerwerkskörper-Verbot am City Airport Bremen - Eine Information der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Allgemeinverfügung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen:
„Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) am 31.12.2010 und 01.01.2011 wird wie folgt eingeschränkt: Die Entfernung zwischen Flughafengrenze und Abbrennort des Silvesterfeuerwerks muss mindestens 1500 m betragen (…)“ Eine widerrechtliche Handlung kann polizeiliche Konsequenzen haben.